Akupunktur

Eine traditionelle chinesische Heilmethode

Wie wirkt die Akupunktur?

Die Wirkungsweise der Akupunktur konnte bis heute nicht abschließend wissenschaftlich geklärt werden. Laut traditioneller chinesischer Medizin sollen durch das Setzen der Akupunkturnadeln körpereigene Regulationsmechanismen angeregt und wiederhergestellt werden. Die blockierte Lebensenergie Qi soll so wieder fließen und ins Gleichgewicht gebracht werden. Dabei orientiert sich die traditionelle chinesische Medizin an den Organen zugeordneten Energiebahnen, den sogenannten Meridianen. Je nach Krankheitsbild werden spezifische Akupunkturpunkte sowie Schmerzpunkte miteinander kombiniert.

In den letzten Jahrzehnten konnte sich dieses alternative Heilverfahren immer weiter in der westlichen Welt durchsetzen und wird insbesondere zur Schmerztherapie eingesetzt. In kontrollierten wissenschaftlichen Studien konnte zuletzt eine Überlegenheit der Akupunktur bei bestimmten orthopädischen Krankheitsbildern gegenüber einer nichtoperativen Standardtherapie bewiesen werden.

Dies gilt insbesondere für die längerfristige und nachhaltige Wirkung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Einsatz der Akupunktur bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern, so zum Beispiel bei Rückenschmerzen, rheumatoider Arthritis oder Tennisellenbogen (WHO-Indikationsliste für Akupunktur).

Wie läuft eine Akupunkturbehandlung ab?

Im Rahmen der Erstuntersuchung wird ein ausführlicher Befund erhoben und die individuellen Beschwerden erfasst. Im Anschluss werden je nach Befund Akupunkturnadeln an zugeordneten Akupunktur-punkten gesetzt und, je nach Krankheitsbild, für 20-40 Minuten belassen. Die Anzahl der verwendeten Nadeln variiert ebenfalls.

Direkt nach der Behandlung kann eine ausgeprägte Müdigkeit auftreten. Daher sollten Sie die ersten 30 Minuten nach der Behandlung nicht aktiv am Verkehr teilnehmen. Ebenso sollten sie vor und nach der Behandlung auf anstrengenden Sport oder z.B. Saunabesuche verzichten.

Wann sollte eine Befundverbesserung eintreten?

Normalerweise werden 8-10 Sitzungen zu einem Krankheitsbild empfohlen. Nach der ersten Sitzung kann es zum Teil zur einer kurzfristigen Verschlechterung der Symptomatik kommen, der sogenannten Erstverschlimmerung. Im weiteren Verlauf sollte eine Befundverbesserung eintreten. Drei Monate nach Abschluss der Akupunktur ist laut Studienlage ein abschließendes Ergebnis zu erwarten.

Typische Krankheitsbilder, die mittels Akupunktur behandelt werden können:

  • Chronische Rückenschmerzen

  • Schulter-Arm-Syndrom, Nackenschmerzen
  • Chronische Schulterschmerzen
  • Schmerzen bei Kniegelenksverschleiß
  • Achillodynie – Schmerzen im Bereich der Achillessehne
  • Tennisellenbogen
  • Triggerpunkte – verdickte, schmerzende Muskelabschnitte
  • Tendopathien – Sehnenansatzreizung

Triggerpunkt-Akupunktur zur Schmerzbehandlung

Neben der klassischen Akupunktur bieten wir Ihnen auch die sogenannte Triggerpunkt-Akupunktur an. Kleine Entzündungsherde in der Muskulatur sind überaus häufig die Ursache für zahlreiche Schmerzen des Bewegungsapparates. Besonders zu beachten ist, dass fast immer die verursachenden Triggerpunkte in eine Region ausstrahlen und der Schmerz selbst nicht im Bereich des Triggerpunktes wahrgenommen wird. So können aktive Triggerpunkte im Schulter-Nacken-Bereich starke Kopfschmerzen auslösen oder im Gesäß liegende Triggerpunkte in das Bein ausstrahlen. Durch gezieltes Nadeln dieser verhärteten Schmerzpunkte in der Muskulatur kommt es reflektorisch zu einem spontanen Lösen des Muskelgewebes. So entspannt der Muskel und wird wieder besser durchblutet sowie der Schmerz aufgelöst. Wir beraten Sie gerne und vereinbaren bei Bedarf einen individuellen Therapieplan.

Wird die Behandlung mittels Akupunktur von den Krankenkassen übernommen?

Die privaten Krankenversicherungen erkennen inzwischen häufig die Behandlung durch Akupunktur an und übernehmen auch die Kosten. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich die Kosten bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule sowie bei Schmerzen aufgrund von Kniegelenksverschleiß. Hier muss auch zusätzlich ein Krankheitsverlauf von über 6 Monaten dokumentiert sein bevor die Kasse die Kosten übernimmt.