Rezept direkt online anfordern
E-REZEPT
Ab dem 01.01.2024 ist das elektronische Rezept (kurz E-Rezept) verpflichtend. E-Rezepte sind bei uns in der Praxis schon seit Dezember verfügbar. Wir stellen das jeweilige Rezept aus und Sie können anschließend die Medikamente in der Apotheke ihrer Wahl durch Vorlage ihrer Gesundheitskarte abholen. Bitte beachten sie jedoch, dass hierfür ein aktuell gültiger Versicherungsnachweis (Krankenversichertenkarte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen) für das aktuelle Quartal bei uns vorliegen muss.
Privatrezepte sind seitens der Telematik erstmal nicht für den elektronischen Versand vorgesehen.
Wir bieten Ihnen einen vollumfänglichen modernen Service an. Daher können Sie Rezeptanfragen und Anfragen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bequem online bestellen – grundsätzliche Voraussetzung ist, dass Sie bereits bei uns Patient sind. Bitte sehen Sie von telefonischen Rezeptanfragen im persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen aufgrund des hohen Telefonaufkommens und längeren Wartezeiten in der Telefonschleife ab. Sollte für eine Verlängerung ihrer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Vorstellung in unserer Sprechstunde erforderlich sein werden wir Ihnen einen kurzfristigen Termin mitteilen.
Für gesetzlich Versicherte gilt:
Bitte beachten Sie, dass alle Rezeptwünsche von Ihrem behandelnden Arzt freigegeben werden müssen. Zudem unterliegen Verordnungen für Physiotherapie und Medikamente im Bereich der gesetzlichen Versicherungen einer sehr engen Budgetierung, auf die wir leider keinen Einfluß haben.
Elektronisches Rezept
Rezepte für Medikamente werden als elektronisches Rezept zur Verfügung gestellt – Sie erhalten schnellstmöglich (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) eine Information, wann das Rezept direkt in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden kann. Dieser Service ist leider nur möglich, wenn Ihre Gesundheitskarte im laufenden Quartal eingelesen wurde
Heilmittelrezepte
Für Heilmittelrezepte (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Einlagen) erhalten Sie schnellstmöglich (spätestens innerhalb von 4 Werktagen) eine Information, wann das Rezept in der Praxis abgeholt werden kann. Voraussetzung ist, dass ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen ist.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Bei gesetzlich versicherten Patienten wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von uns direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie erhalten von uns lediglich ein Exemplar für Ihre eigene Verwendung. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) haben. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sich die AU von Ihrer Krankenkasse übermitteln zu lassen. Die AU-Diagnose wird dem Arbeitgeber dabei weiterhin nicht übermittelt. Sie erhalten schnellstmöglich (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) eine Information, wann der Durchschlag in der Praxis abgeholt werden kann. Auch hier ist Voraussetzung, dass Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.
Für privat Versicherte:
Bitte beachten Sie, dass alle Rezeptwünsche von Ihrem behandelnden Arzt freigegeben werden müssen. Sämtliche Rezepte für Medikamente und Heilmittel sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden schnellstmöglich zur Abholung bereitgestellt (ca. 2 Werktage).
Das E-Rezept besteht für privat versicherte Patienten leider noch nicht